AGB
A. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GRITEC GmbH FÜR DIE GESCHÄFTSABWICKLUNG IM E-COMMERCE
- Geltungsbereich
1.1 Für alle Waren, die der Kunde im Online-Shop der GRITEC GmbH („Unternehmen“) bezieht, gelten zu den „Verkaufs- und Lieferbedingungen für Komponenten für Technikgebäude“ des Unternehmens diese Besonderen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung ergänzend.
1.2 Unser Angebot gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für sämtliche Bestellungen über unseren Online-Shop durch Unternehmer nach § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten die nachfolgenden AGB.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben.
- Vertragspartner, Vertragsschluss
2.1 Der Kaufvertrag kommt zustande mit: GRITEC GmbH, Schwetzinger Str. 19–21, 68753 Waghäusel
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog unseres Warensortiments dar.
2.2 Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen.
2.3 Durch Anklicken der Schaltfläche „JETZT KAUFEN“ schließt der Kunde mit dem Unternehmen einen verbindlichen Kaufvertrag über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Einer weiteren Bestätigung durch das Unternehmen bedarf es zum Kaufvertragsabschluss nicht. Für alle Bestellungen ist das Unternehmen Vertragspartner.
2.4 Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen: ⋅ Wenn Sie Kreditkartenzahlung gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande. ⋅ Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
2.5 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch.
2.6 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.
- Lieferbedingungen
3.1 Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten
3.2 Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich. In Abstimmung mit unserer Service-Hotline (Tel: +49 7254 980 777 erreichbar Mo-Fr, 8.00 - 17:00 Uhr, kann auch in andere Länder geliefert werden.
3.3 Beim Versand außerhalb der EU können unter Umständen Zölle und Steuern zu zahlen sein, die von Ihnen extra zu entrichten sind und nicht im Kaufpreis enthalten sind.
3.4 Wir liefern nicht an Packstationen.
3.5 Eine Selbstabholung der Ware ist am Standort Waghäusel (Schwetzinger Str. 19-21, 68753 Waghäusel) möglich.
- Befristete Angebote: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, im Online-Shop Angebote zeitlich befristet einzustellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen. Es kann vorkommen, dass trotz sorgfältiger Bevorratung ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Das Unternehmen gibt hierfür keine Liefergarantie.
- Bezahlung In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
5.1 Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
5.2 Kreditkarte
Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt mit Abschluss der Bestellung.
5.3 Paypal
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
- Widerrufsrecht Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
- Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.2 Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. 7.3 Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
- Transportschäden
8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
8.2 Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Untersuchungspflicht umfasst auch die technische Prüfung der Funktionsfähigkeit, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Ist Ihnen die Prüfung der technischen Funktionsfähigkeit nicht unverzüglich zuzumuten, so haben Sie die Prüfung vorzunehmen bevor Sie die Ware verarbeiten, vermischen, ein- oder umbauen. Unterlassen Sie die in § 377 HGB geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
- Gewährleistung und Garantien
9.1 Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
9.2 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
9.3 Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und Produktbeschreibungen.
9.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
9.5 Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden ⋅ bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ⋅ bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist ⋅ bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) ⋅ im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart ⋅ soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
9.6 Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Shop.
9.7 Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 7254 980 777 und per E-Mail unter info@gritec-shop.com
- Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen ist unser Geschäftssitz.
B. VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR KOMPONENTEN FÜR TECHNIKGEBÄUDE DER GRITEC GmbH UND DER NIEDERLASSUNGEN BOCKENEM, KÖSCHING, SCHKEUDITZ
- Abschlüsse
Die Angebote sind freibleibend. Alle Abschlüsse und deren Veränderungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Auch telefonische oder mündliche Abmachungen und Zusicherungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen. Bei Erzeugnissen, die auf Bestellung gesondert gefertigt werden, gilt der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung als abgeschlossen, auch wenn über die Ausführung noch Klarstellungen erfolgen müssen, die Lieferzeit und Preis beeinflussen können. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen (Ablichtungen, Zeichnungen, Beschreibung u. dgl.) behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Für die Rohstoffe sowie elektrotechnisches und mechanisches Zubehör und für die eigene Herstellung gelten die DIN-Normen und die bekannten Toleranzen oder handelsüblichen Vorschriften. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
- Preise
Falls nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise ab Werk oder Lager, ausschließlich Verpackung, oder bei vereinbarter Lieferung frei Baustelle mit LKW an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren, zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
- Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, mangels anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen auf andere noch offenstehende Forderungen zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst wird. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vorbehaltlich der Geltendmachung des nachzuweisenden höheren Schadens zu verlangen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, oder seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Besteller ist ausgeschlossen, ausgenommen hiervon und von dem Verbot der Zurückbehaltung sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Wir sind berechtigt, die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bankbürgschaft – abzuwenden.
- Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises und aller bereits bestehenden Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller erworben haben, unser Eigentum.
Ist der Besteller Kaufmann, bleibt die gelieferte Ware außerdem bis zur vollen Bezahlung der bestehenden und künftigen Forderungen, die wir unabhängig ihrer Fälligkeit bis zum Eigentumsübergang aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller erwerben, unser Eigentum. Sofern der realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % der gesicherten Forderungen übersteigt, steht dem Auftraggeber ein Freigabeanspruch zu. Die Grenze für das Entstehen eines Freigabeanspruchs liegt bei 150 % des Schätzwertes des Sicherungsgutes.
Wird die gelieferte Ware durch den Besteller zu einer neuen Sache verarbeitet oder verbunden, so erfolgt die Verarbeitung oder Verbindung für uns. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers oder Bestellers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Verpfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Besteller hat einen Zugriff Dritter mit allen Mitteln zu unterbinden und uns rechtzeitig darüber zu informieren.
Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, erwerben wir ein Miteigentum an den neuen Sachen nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware und der anderen Waren z. Zt. der Verarbeitung oder Verbindung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der Besteller tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Dies gilt auch für vermischte oder verbundene Waren und zwar bezüglich des Wertes entsprechend dem von uns gelieferten Anteil.
Wird die von uns gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks eines Dritten, so tritt der Besteller an uns schon jetzt den ihm gegen den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in Höhe unseres Zahlungsanspruchs ab.
Die Vereinbarung der Lieferung der Vorbehaltsware direkt an den Endkunden oder deren Ausführung bedeutet keine Einwilligung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware. Diese wird erteilt nach Zahlung des Kaufpreises.
- Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen o.ä., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder unseren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Umstände berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, die aus der höheren Gewalt resultierenden Mehrkosten abzurechnen (hierzu können Einlagerungskosten, Anlaufkosten, Transportkosten, etc. zählen) oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, in Anrechnung auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, jedoch ohne dessen Nachweis einen Pauschalbetrag in einer Höhe, bis zu einem Viertel des Kaufpreises reicht, zu verlangen, wobei es jedoch dem Besteller vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
- Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens sobald die Sendung das Werk verlassen hat, auch bei Versendung mit unseren Fahrzeugen, auf den Besteller über. Termingerecht versandbereit gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Andernfalls können wir auf Kosten und Gefahr des Bestellers die Ware nach freiem Ermessen lagern und als geliefert berechnen. (Die Kosten für Einlagerung von Stationen können dem „Preisblatt Einlagerungskosten“ entnommen werden.) Bei frachtfreier Lieferung ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Wartezeiten gehen stets zu Lasten des Bestellers, der im Verzugsfall auch die Kosten und die Gefahr des Abladens, des Stapelns oder Einlagerns zu tragen hat. Der Transport zur Verwendungs- und Lagerstelle obliegt dem Besteller. Der für den Besteller an der Ablieferungsstelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Lieferung verbindlich anzunehmen. Schäden bei Lieferungen werden nur anerkannt, wenn wir ersatzpflichtig sind und der Besteller oder der für ihn bei der Entgegennahme der Ware Auftretende auf dem Lieferschein sofort die Mängel reklamiert.
- Montage
Sofern wir mit Montagen beauftragt werden, sind wir berechtigt, die Montagen nach unserem Ermessen an Dritte zu übertragen. Diese Firma oder Person kann die Montage und gegebenenfalls die Anfuhr auch im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchführen. Der vereinbarte Montagepreis setzt voraus, dass bauseits alle Vorbereitungen für die Durchführung einer reibungslosen Montage getroffen worden sind. Hilfskräfte und -stoffe, wie Hebezeuge, Strom, Wasser usw. sind durch den Besteller zu stellen. Lochstemm- und Maurerarbeiten, Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Installationsarbeiten sind vom Besteller auf seine Kosten und Gefahr auszuführen. Für eigene Mitarbeiter bei der Montage kann der Besteller ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder eine Vergütung verlangen noch Abzüge vom vereinbarten Montagepreis vornehmen.
- Mangelhaftung
Für etwaige Sachmängel an Material und Lieferungen haften wir, sofern der Besteller nicht Änderungen oder Nachbesserungen eigenmächtig veranlasst hat, wie folgt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Gefahrübergang. Mängelrügen müssen uns unverzüglich – erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware – schriftlich mitgeteilt werden. Wir sind verpflichtet, alle mit Mängeln behafteten Teile innerhalb der Gewährleistungsfrist unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Wenn die Nacherfüllung in einer angemessenen Frist von uns nicht durchgeführt oder verweigert wird oder eine Nachbesserung nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Besteller eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Besteller das Recht, die Vergütung durch Erklärung uns gegenüber zu mindern. Soweit es sich um Bauleistungen handelt, ist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Die Pflicht zur Nacherfüllung erstreckt sich nicht auf
- a) Mängel, die entstanden sind infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht sachgemäße Beanspruchung, aufgrund falscher oder nicht rechtzeitiger Schutzanstriche, infolge von äußeren Einflüssen (z.B. Magnetfelder), mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten durch Dritte, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung handeln, sowie Nichtbeachtung der Einbauanleitung;
- b) Mängel, die ohne unsere vorherige Zustimmung durch vom Besteller oder von Dritten vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht werden;
- c) Mängel an individuell gefertigter Ware, die auf falschen, fehlerhaften oder unvollständigen Maßangaben des Bestellers beruhen;
- d) mangelnde Lichtechtheit bei Kunststoffbeschichtungen;
- e) Verschleiß von Lieferteilen, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem überhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, z.B. Dichtungen, Kunststofflager.
Der Besteller hat uns zur Vornahme der Nacherfüllung angemessene Gelegenheit und Zeit zu geben. Für nicht von uns hergestellte oder bearbeitete Teile gelten die entsprechenden DIN-Vorschriften sowie die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller bzw. der Zulieferanten.
Für nicht in einem Mangel des Liefergegenstandes oder der Montage bestehende Pflichtverletzung ist das Recht, sich vom Vertrag zu lösen, ausgeschlossen.
- Haftung
Weitere Ansprüche des Bestellers aufgrund mangelhafter Lieferung und Leistung als die in Ziffer 8 genannten Ansprüche sind ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Vertrag und unerlaubter Handlung, und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen insbesondere ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, vor allem der Ersatz von Folgeschäden, wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit die Schäden von uns durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen oder soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konvention vom 01.01.1967, betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf, und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung. Soweit der Besteller Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, -auch für Scheck- und Wechselverfahren- ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.